16 O 33/11•Landgericht Bonn, 2012-03-07, 16 O 33/11
Full text
Landgericht Bonn — 16 O 33/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 16 O 33/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0307.16O33.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die ihr daraus entstehen, dass die Klägerin den mit der Beklagten unter dem 09./22.3.2010 abgeschlossenen Bauvertrag betreffend Stahlbau, Metall- und Glasbau, Fassadenarbeiten und Dacharbeiten zum Bauvorhaben R 6 S-Allee in L unter dem 07.07.2011 aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung gekündigt hat.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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