10 O 330/10•Landgericht Bonn, 2011-10-21, 10 O 330/10
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 330/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 10 O 330/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1021.10O330.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 346 I, 437 Nr. 2, 433, 434, 323, 348, 320 BGB
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.502,06 € Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Kraftfahrzeuges der Marke P, Typ B, Fahrzeug-Ident-Nr.: $$$$$$$##########, amtlichen Kennzeichen &&-%% ### zu zahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 64 % und der Kläger zu 36 %.
4.) Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.