10 O 40/11•Landgericht Bonn, 2011-09-16, 10 O 40/11
Landgericht Bonn, 2011-09-16, 10 O 40/11
10 O 40/11Cantonal CourtSep 16, 2011
Regest
Die regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf Reinigung des Fußbodens der Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes ca. alle 30 Minuten durch eine spezielle instruierte und überwachte Reinigungskraft reicht jedenfalls dann aus, wenn Marktmitarbeiter permanent vor Ort sind und zusätzlich den Boden kontrolieren und gegebenenfalls reinigen.
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 40/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-16
Aktenzeichen: 10 O 40/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0916.10O40.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 823 I BGB
Leitsätze
Die regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf Reinigung des Fußbodens der Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes ca. alle 30 Minuten durch eine spezielle instruierte und überwachte Reinigungskraft reicht jedenfalls dann aus, wenn Marktmitarbeiter permanent vor Ort sind und zusätzlich den Boden kontrolieren und gegebenenfalls reinigen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.