9 O 342/09•Landgericht Bonn, 2011-03-10, 9 O 342/09
Full text
Landgericht Bonn — 9 O 342/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 9 O 342/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0310.9O342.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 20.570,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2009 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 46 % und tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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