10 O 428/08•Landgericht Bonn, 2009-10-13, 10 O 428/08
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 428/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 10 O 428/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1013.10O428.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner über das Teilanerkenntnisurteil vom 02.03.2009 (Az.: 10 O 428/08) hinaus verpflichtet sind, der Klägerin allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus dem Verkehrsunfall mit der Beklagten zu 2) am 15.03.1997, 01:30 Uhr auf der Kreuzung T Straße (B ##) / B-Straße, ##### C entstanden ist und noch entstehen wird und zwar in Höhe von 100%, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 50% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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