6 T 234/09 / 6 T 235/09•Landgericht Bonn, 2009-08-25, 6 T 234/09 / 6 T 235/09
Landgericht Bonn, 2009-08-25, 6 T 234/09 / 6 T 235/09
6 T 234/09 / 6 T 235/09Cantonal CourtAug 25, 2009
Regest
1.) Zu Fragen der Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, insbesondere bei nochmaliger Fristsetzung. 2. ) Zur Frage der Rechtspflegerzuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, wenn der Rechtspfleger eine im Eröffnungsverfahren vom Richter gesetzte Frist für unerheblich hält.
Full text
Landgericht Bonn — 6 T 234/09 / 6 T 235/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 6 T 234/09 / 6 T 235/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0825.6T234.09.6T235.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 20 Abs. 2, 287 Abs. 1 Satz 2, 4 InsO, 189, 224 Abs. 2, 233 ZPO
Leitsätze
1.) Zu Fragen der Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, insbesondere bei nochmaliger Fristsetzung.
- ) Zur Frage der Rechtspflegerzuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, wenn der Rechtspfleger eine im Eröffnungsverfahren vom Richter gesetzte Frist für unerheblich hält.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 13.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.08.2009 –97 IN 311/04- [=6 T 235/09 LG Bonn], durch den der Wiedereinsetzungsantrag der Schuldnerin vom 10.08.2009 zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss vom 12.08.2009 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 13.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.07.2009 –97 IN 311/04- [=6 T 234/09 LG Bonn], durch den der Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 als unzulässig zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss vom 27.07.2009 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 rechtzeitig gestellt ist.
Das Verfahren wird zur anderweitigen Entscheidung des Amtsgerichts über den Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.