5 S 292/08•Landgericht Bonn, 2009-04-22, 5 S 292/08
Full text
Landgericht Bonn — 5 S 292/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-22
Aktenzeichen: 5 S 292/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0422.5S292.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.10.2008, Az.: 9 C 121/08, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 870,14 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2007 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 120,67 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 80 % und die Klägerin 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.