18 O 151/08•Landgericht Bonn, 2008-10-17, 18 O 151/08
Full text
Landgericht Bonn — 18 O 151/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-17
Aktenzeichen: 18 O 151/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1017.18O151.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag von 328,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.