Landgericht Bonn, 2008-09-25, 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07

7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07Cantonal CourtSep 25, 2008

Full text

Landgericht Bonn — 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-25

Aktenzeichen: 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0925.7KLS41JS115.01.34.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 10 Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Für den Fall des Widerrufs der Strafaussetzung gelten 4 Monate der Strafe als bereits vollstreckt.

Von den Kosten des Verfahrens und den notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse 1/3, im Übrigen trägt sie der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften:

§§ 266 Abs. 1, 53, 56 Abs. 2 StGB

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