Landgericht Bonn, 2008-05-09, 15 O 544/07

15 O 544/07Cantonal CourtMay 9, 2008

Regest

1. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG a. F. beginnt regelmäßig mit der Bestandskraft des belasteten Steuerbescheids. 2. Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide, die in den Jahren vor 2005 gegen Geldspielautomatenbetreiber ergangen sind. Der Schaden ist insoweit nicht erst mit dem Urteil des EuGH vom 17.02.2005 ( C - 453/02 - Linneweber ) entstanden, in dem festgestellt worden ist, dass sich ein Betreiber von Glücksspielgeräten in Deutschland unmittelbar auf die Steuerbefreiung nch Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. Richtlinie 77/388/BWG berufen kann, wenn innerstaatliche Vorschriften - hier § 4 Nr. 9 b UStG 1993 - gegen den Grundsatz der steuerlichen Neuträlität verstoßen.

Full text

Landgericht Bonn — 15 O 544/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-09

Aktenzeichen: 15 O 544/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0509.15O544.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Normen: § 68 StBerG a. F.; § 4 Nr. 9b UStG 1993

Leitsätze

  1. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG a. F. beginnt regelmäßig mit der Bestandskraft des belasteten Steuerbescheids.

  2. Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide, die in den Jahren vor 2005 gegen Geldspielautomatenbetreiber ergangen sind. Der Schaden ist insoweit nicht erst mit dem Urteil des EuGH vom 17.02.2005 ( C - 453/02 - Linneweber ) entstanden, in dem festgestellt worden ist, dass sich ein Betreiber von Glücksspielgeräten in Deutschland unmittelbar auf die Steuerbefreiung nch Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. Richtlinie 77/388/BWG berufen kann, wenn innerstaatliche Vorschriften - hier § 4 Nr. 9 b UStG 1993 - gegen den Grundsatz der steuerlichen Neuträlität verstoßen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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