2 O 161/07•Landgericht Bonn, 2008-03-12, 2 O 161/07
Full text
Landgericht Bonn — 2 O 161/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 2 O 161/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0312.2O161.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 826 BGB
Tenor
-
Der Beklagte wird verurteilt, - gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn U, H-Weg, ##### I - an den Kläger € 2.047,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2007 zu zahlen.
-
Der Beklagte wird verurteilt, - gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn U - den Kläger von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag Nr. ###### mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH, Herrn Rechtsanwalt T, freizustellen.
-
Die Verurteilungen zu Ziffer 1. und 2. erfolgen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche, die dem Kläger gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH und die J AG & Co. KG, Herrn Rechtsanwalt T, wegen Forderungsanmeldungen und aus dem Treuhandvertrag Nr. ###### zustehen.
-
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Abtretungserklärungen gemäß Ziffer 3. in Annahmeverzug befindet.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
-
Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1, 5 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziffer 2 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,-.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.