Landgericht Bonn, 2007-12-13, 12 O 176/07

12 O 176/07Cantonal CourtDec 13, 2007

Full text

Landgericht Bonn — 12 O 176/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-13

Aktenzeichen: 12 O 176/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1213.12O176.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag vom 02.11.2007auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

Der Kostenausspruch ist zugunsten des Verfügungsbeklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, doch bleibt der Verfügungsklägerin vorbehalten, eine vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.200,00 € abzuwenden, sofern nicht der Verfügungsbeklagte vor der vorläufigen Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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