11 O 158/04•Landgericht Bonn, 2006-05-02, 11 O 158/04
Full text
Landgericht Bonn — 11 O 158/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-02
Aktenzeichen: 11 O 158/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0502.11O158.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
einen Verbraucher, der mit ihr bereits vertraglich verbunden ist, ohne dessen Einwilligung anrufen zu lassen, um diesen zum Abschluss eines Vertrages über einen neuen Telefontarif zu veranlassen, insbesondere über das Produkt D -Time/U -Net.
Die Entscheidung über die Kosten wird der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000 € vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.