Landgericht Bonn, 2006-01-04, 2 O 325/05

2 O 325/05Cantonal CourtJan 4, 2006

Full text

Landgericht Bonn — 2 O 325/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-04

Aktenzeichen: 2 O 325/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0104.2O325.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 777 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.338,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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