Landgericht Bonn, 2005-05-12, 12 O 33/05

12 O 33/05Cantonal CourtMay 12, 2005

Full text

Landgericht Bonn — 12 O 33/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: 12 O 33/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0512.12O33.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Der Kostenausspruch ist zugunsten der Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, doch bleibt dem Kläger vorbehalten, eine vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung, die durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden kann, oder Hinterlegung in Höhe 1.000,00 € abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der vorläufigen Vollstreckung in gleicher Sicherheit leistet.

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