11 O 48/04•Landgericht Bonn, 2004-12-07, 11 O 48/04
Full text
Landgericht Bonn — 11 O 48/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 11 O 48/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1207.11O48.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
- es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnunghaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben mit der Ankündigung einer “lebenslangen Garantie” zu werben:
-----Die Darstellung ist aus technischen Gründen nicht möglich.-----
- an die Klägerin 189 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin von 12.000 € vorläufig vollstreckbar.
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