4 T 225/04•Landgericht Bonn, 2004-06-24, 4 T 225/04
Landgericht Bonn, 2004-06-24, 4 T 225/04
4 T 225/04Cantonal CourtJun 24, 2004
Regest
Ob nach dem Umzug eines Schuldners ein Mobiliarpfändungsversuch auch in der neuen Wohnung erforderlich ist, um die Fruchtlosigkeit der Pfändung darzutun, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.
Full text
Landgericht Bonn — 4 T 225/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-24
Aktenzeichen: 4 T 225/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0624.4T225.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: ZPO § 807
Leitsätze
Ob nach dem Umzug eines Schuldners ein Mobiliarpfändungsversuch auch in der neuen Wohnung erforderlich ist, um die Fruchtlosigkeit der Pfändung darzutun, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, den Antrag der Gläubigerin, der Schuldnerin die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzunehmen, nicht mit der Begründung zurückzuweisen, die vorgelegte Fruchtlosigkeitsbescheinigung (Pfändungsprotokoll des Obergerichtsvollziehers C aus B vom 15.3.2004) sei nicht ausreichend.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.