11 O 35/03•Landgericht Bonn, 2004-03-09, 11 O 35/03
Full text
Landgericht Bonn — 11 O 35/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-09
Aktenzeichen: 11 O 35/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0309.11O35.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die noch vom Kläger zu 2. betriebene Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2. zu 3/4, und der Klägerin zu 1. zu 1/4 auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 1. und 2. zu je 1/2 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120% des ihnen gegenüber aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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