Landgericht Bonn, 2004-01-14, 5 S 210/03

5 S 210/03Cantonal CourtJan 14, 2004

Regest

Die lediglich psychisch vermittelte Kausalität zwischen einem Anstoß und einer HWS-Distorsion kann bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, grundsätzlich nicht dem Unfallgegner zugerechnet werden. Es handelt sich insoweit um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.

Full text

Landgericht Bonn — 5 S 210/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-14

Aktenzeichen: 5 S 210/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0114.5S210.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 286, 287 ZPO

Leitsätze

Die lediglich psychisch vermittelte Kausalität zwischen einem Anstoß und einer HWS-Distorsion kann bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, grundsätzlich nicht dem Unfallgegner zugerechnet werden. Es handelt sich insoweit um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24.09.2003, Az.: 7 C 319/02 AG Bonn, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.