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10 Ks 1/25•Landgericht Bielefeld, 2025-07-31, 10 Ks 1/25
Entscheidungsdatum: 2025-07-31
Aktenzeichen: 10 Ks 1/25
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2025:0731.10KS1.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: X. große Strafkammer – Schwurgericht
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 213, 27, 56 StGB.
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