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18 O 105/23•Landgericht Bielefeld, 2023-07-21, 18 O 105/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 18 O 105/23
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0721.18O105.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.
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