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22 O 86/22•Landgericht Bielefeld, 2023-03-10, 22 O 86/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 22 O 86/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0310.22O86.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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