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22 O 59/22•Landgericht Bielefeld, 2022-11-28, 22 O 59/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-28
Aktenzeichen: 22 O 59/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1128.22O59.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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