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21 KLs 10/22•Landgericht Bielefeld, 2022-10-28, 21 KLs 10/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-28
Aktenzeichen: 21 KLs 10/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1028.21KLS10.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXI. große Strafkammer
er Angeklagte A wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte B wird wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen unerlaubten Besitzes von drei halbautomatischen Kurzwaffen, Munition und einem Schlagring zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Gegen den Angeklagten A unterliegt ein Betrag von 000 Euro der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
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