Landgericht Bielefeld, 2022-09-30, 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22

3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22Cantonal CourtSep 30, 2022

Full text

Landgericht Bielefeld — 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-30

Aktenzeichen: 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0930.3KLS336JS678.22.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkamme

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 165.876,10 € angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 1 Abs. 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 27, 53, 73c StGB.

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