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21 KLs 3/22•Landgericht Bielefeld, 2022-06-14, 21 KLs 3/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-14
Aktenzeichen: 21 KLs 3/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0614.21KLS3.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. große Strafkammer
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Der Angeklagte ist für die erlittene Auslieferungshaft in der Zeit vom 04.11.2021 bis zum einschließlich 18.01.2022 und für die erlittene Untersuchungshaft in der Zeit vom 19.01.2022 bis zum einschließlich 14.06.2022 nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen.
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