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23 T 292/22•Landgericht Bielefeld, 2022-06-09, 23 T 292/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-09
Aktenzeichen: 23 T 292/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0609.23T292.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
er Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 20.05.2022 wird aufgehoben.
Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung der Beteiligten zu 3) wird auf 876,70 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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