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22 S 254/20•Landgericht Bielefeld, 2021-05-25, 22 S 254/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-25
Aktenzeichen: 22 S 254/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0525.22S254.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Kammer weist darauf hin, dass die Berufung begründet sein dürfte, soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 605,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2020 beantragt.
Es wird um Mitteilung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung gebeten, ob einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO zugestimmt und auf schriftliche Urteilsgründe verzichtet wird.
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