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1 O 263/19•Landgericht Bielefeld, 2021-05-04, 1 O 263/19
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 1 O 263/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0504.1O263.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.044,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
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