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8 O 376/20•Landgericht Bielefeld, 2021-04-20, 8 O 376/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-20
Aktenzeichen: 8 O 376/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0420.8O376.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.313,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2020 sowie 557,03 Euro an vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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