Landgericht Bielefeld, 2021-03-09, 011 Ns-756 Js 888/17-31/21

011 Ns-756 Js 888/17-31/21Cantonal CourtMar 9, 2021

Full text

Landgericht Bielefeld — 011 Ns-756 Js 888/17-31/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 011 Ns-756 Js 888/17-31/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0309.011NS756JS888.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Angeklagten wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,- EUR verurteilt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gerichtskosten um ½ ermäßigt und insoweit die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Landeskasse auferlegt.

Angewandte Vorschriften: § 17 Nr. 2 b TierSchG, § 13 StGB

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