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23 T 622/20•Landgericht Bielefeld, 2021-01-13, 23 T 622/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 23 T 622/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0113.23T622.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:
Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Der Versagungsanträge des Beteiligten zu 2) vom 21.04.2020 und der Beteiligten zu 3) vom 28.04.2020 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 Euro.
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