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23 T 708/20•Landgericht Bielefeld, 2020-12-21, 23 T 708/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-21
Aktenzeichen: 23 T 708/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1221.23T708.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Die völlig ungeordneten und teilweise wirren Ausführungen und Einwendungen des Schuldners sind kaum verständlich, nicht nachvollziehbar und vollkommen abwegig. Auf die Gründe des Kammerbeschlusses vom 12.11.2020 (Az. 23 T 628 + 640/20) wird Bezug genommen.
Der Gegenstandswert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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