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1 O 202/20•Landgericht Bielefeld, 2020-12-11, 1 O 202/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 1 O 202/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1211.1O202.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags leistet.
Der Streitwert wird auf 1.954,46 EUR festgesetzt.
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