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16 O 7/20•Landgericht Bielefeld, 2020-11-19, 16 O 7/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 16 O 7/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1119.16O7.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.120.387,38 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2017, Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des Originals der Bürgschaftsurkunde Nr. 704.005.072.295 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streithelfer trägt seine durch die Nebenintervention verursachten Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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