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01 KLs 7/20•Landgericht Bielefeld, 2020-06-26, 01 KLs 7/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-26
Aktenzeichen: 01 KLs 7/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0626.01KLS7.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Von der verhängten Gesamtstrafe ist ein Teil von einem Jahr, einem Monat und zwei Wochen vor der Maßregel zu vollziehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 1. Var. und 4. Var., 30a Abs. 1, 1.Var. und 3.Var., Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 u. 2, 49, 52, 53, 64 StGB
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