Landgericht Bielefeld, 2020-05-29, 1 O 231/16

1 O 231/16Cantonal CourtMay 29, 2020

Full text

Landgericht Bielefeld — 1 O 231/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 1 O 231/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0529.1O231.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i. H. v. 3.000,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2016 zu zahlen.
  • II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 334,75 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2016 zu zahlen.
  • III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • IV. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %. Die Klägerin trägt 40 % der Kosten der Nebenintervention. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
  • V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.