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2 KLs 1/20•Landgericht Bielefeld, 2020-03-03, 2 KLs 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 2 KLs 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0303.2KLS1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer
Es wird die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
Angewandte Vorschrift: § 63 StGB.
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