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4a KLs 2/19•Landgericht Bielefeld, 2020-02-20, 4a KLs 2/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 4a KLs 2/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0220.4A.KLS2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IVa. große Strafkammer – Jugendschutzkammer
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 (zwei) Jahren und 10 (zehn) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die externen Festplatten „C.“ und „D.“, Asservate Nr. 68 und 69 zur Durchsuchungsmaßnahme vom 23.xx.20xx, sowie die Festplatte des „E.“, der als Asservat Nr. 75 katalogisiert wurde, werden eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin soweit er verurteilt wurde. Im Übrigen fallen sie einschließlich der darauf entfallenden notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
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