2 O 231/18•Landgericht Bielefeld, 2019-10-18, 2 O 231/18
Full text
Landgericht Bielefeld — 2 O 231/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-18
Aktenzeichen: 2 O 231/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1018.2O231.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 337,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22,00 € seit dem 08.03.2018, aus 300,00 € seit dem 25.04.2018 und aus 15,00 € seit dem 24.10.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 80%, die Klägerin zu 15% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 80% und die Klägerin zu 15%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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