1 Ks 13/18•Landgericht Bielefeld, 2019-07-19, 1 Ks 13/18
Full text
Landgericht Bielefeld — 1 Ks 13/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-19
Aktenzeichen: 1 Ks 13/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0719.1KS13.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. große Strafkammer
Tenor
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- Der Angeklagte A. wird wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Seine Schuld wiegt besonders schwer.
Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
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- Der Angeklagte B. wird wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Seine Schuld wiegt besonders schwer.
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- Die Einziehung der folgenden Tatmittel wird angeordnet:
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Kampfmesser mit ca. 26 cm Gesamt- und ca. 13 cm Klingenlänge (pol. Ass.-Nr. 000)
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Mobiltelefon (pol. Ass.-Nr. 00)
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Mobiltelefon (pol. Ass.-Nr. 000)
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Mobiltelefon (pol. Ass.-Nr. 000)
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- Im Umfang des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten B. . Die Kosten des Verfahrens im Übrigen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger tragen die Angeklagten.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 25 Abs. 2, 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 S. 1, 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 74 Abs. 1 StGB, für den Angeklagten A. zusätzlich § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2, Abs. 3 S. 2 StGB.
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