Landgericht Bielefeld, 2013-08-27, 15 O 59/13

15 O 59/13Cantonal CourtAug 27, 2013

Full text

Landgericht Bielefeld — 15 O 59/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-27

Aktenzeichen: 15 O 59/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0827.15O59.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben:

  1. für Bachblüten-Produkte: „Gelassen und stark durch den Tag“

RESCUE® - Die Original Bach®-Blütenmischung!

Der Engländer Edward Bach konzipierte die bekannte Original

RESCUE®-Mischung aus fünf Originalessenzen in den 30er Jahren

des letzten Jahrhunderts. Original RESCUE® wird heute von Ver-

brauchern in über 45 Ländern in emotional aufregenden Situationen

wie z.B. einer Flugreise, einer Prüfung, einem Zahnarzttermin ...

verwendet“,

  1. für „Original Rescue Tropfen“:

„... wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job

verwendet“,

  1. für „Original Bach Blütenessenzen“:

... können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu

begegnen“;

sofern dies jeweils geschieht, wie aus der Werbung gemäß Anlage K 1

ersichtlich.

II.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 € und die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.

III.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelferin trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

IV.

Das Urteil ist wegen der Unterlassungsverpflichtung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 €, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.