Landgericht Bielefeld, 2013-05-10, 2 O 272/12

2 O 272/12Cantonal CourtMay 10, 2013

Full text

Landgericht Bielefeld — 2 O 272/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-10

Aktenzeichen: 2 O 272/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0510.2O272.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 10.174,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.07.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen außergerichtlichen Kosten zu 80%, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 60 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 100%. Die Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 20% und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten zu 40 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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