Landgericht Bielefeld, 2012-09-19, 22 S 178/12

22 S 178/12Cantonal CourtSep 19, 2012

Full text

Landgericht Bielefeld — 22 S 178/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-19

Aktenzeichen: 22 S 178/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0919.22S178.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.05.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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