10 KLs 20/11•Landgericht Bielefeld, 2011-10-27, 10 KLs 20/11
Full text
Landgericht Bielefeld — 10 KLs 20/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: 10 KLs 20/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1027.10KLS20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: X. große Strafkammer
Tenor
Nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung wird der Tenor wie folgt gefasst:
Der Angeklagte A. wird wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen unter Auflösung der durch das Landgericht N. durch Urteil vom 07.12.2009 (Az.) gebildeten Gesamtstrafe und Einbeziehung der in jenem Urteil verhängten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sieben Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Von dieser Strafe gilt im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer in der Strafsache (Az.) ein Jahr Freiheitsstrafe als bereits verbüßt.
Der Angeklagte B. wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und neun Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens sowie die ihrer Rechtsmittel zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2, 244a Abs. 1, 27, 53 Abs. 1, 54, 55 StGB.
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