6 O 138/09•Landgericht Bielefeld, 2011-04-18, 6 O 138/09
Full text
Landgericht Bielefeld — 6 O 138/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: 6 O 138/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0418.6O138.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2009 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € zuzüglich 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01. Dezember 2007 abzüglich am 03. September 2009 geleisteter 33.000,00 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt; davon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegenSicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbarenBetrages.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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