4 O 431/10•Landgericht Bielefeld, 2011-03-23, 4 O 431/10
Full text
Landgericht Bielefeld — 4 O 431/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: 4 O 431/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0323.4O431.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.399.- € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2010 und an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 10.- € zu zahlen sowie
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000.- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, das von der Klägerin ausgestrahlte Fernsehsignal, für dessen Inhalt ausschließlich die Klägerin die erforderlichen Rechte vergibt, ohne Zustimmung der Klägerin öffentlich wahrnehmbar zu machen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.