25 T 89/06•Landgericht Bielefeld, 2006-05-11, 25 T 89/06
Full text
Landgericht Bielefeld — 25 T 89/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-11
Aktenzeichen: 25 T 89/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0511.25T89.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluß des Amtsgerichts Herford vom 11. Mai 2006 wird aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 2), ihre Weigerung in medizinisch mögliche le-bensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen einzuwilligen und diese durchführen zu lassen, insbesondere die Durchführung einer Tracheotomie (Luftröhrenschnitt), vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird zurückge-wiesen.
Es wird klargestellt, daß mit diesem Beschluß die Einwilligung der Beteiligten zu 2) in die angebotene Behandlung des Beteiligten zu 1) – Durchführung ei-ner Tracheotomie - als ersetzt gilt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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