Landgericht Bielefeld, 2005-03-18, 23 T 395/04

23 T 395/04Cantonal CourtMar 18, 2005

Full text

Landgericht Bielefeld — 23 T 395/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-18

Aktenzeichen: 23 T 395/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0318.23T395.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Treuhänders wird zurückgewie-sen.

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der ange-fochtene Beschluss abgeändert.

Die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders einschließ-lich der gesetzlichen Umsatzsteuer werden auf insgesamt 65.546,11 € festgesetzt. Im übrigen wird der Vergütungsan-trag des Treuhänders vom 26.11.2003 zurückgewiesen.

Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf bis zu 65.000,-- € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.