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I-5 T 99/24•Landgericht Arnsberg, 2024-10-23, I-5 T 99/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: I-5 T 99/24
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:1023.I5T99.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 13.05.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts E. vom 02.05.2024 (N01) wird dieser aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Beschwerdeführerin wird der Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin J. vom 17.08.2023 in Höhe eines Betrags von 10,00 € aufgehoben (betreffend die Dokumentenpauschale KV 700).
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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